FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Schulverpflegung
Sie haben Fragen rund um Anmeldung, Bezahlung, BuT, Essensausweis, Mittagessen oder Kündigung?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Schulverpflegung.
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Internetseite im Bereich „Schulverpflegung“. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen mit.
Ja. Eine Bearbeitung und Ausstellung des Essensausweises ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
Ja. Für die Teilnahme über einen Essensausweis ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Ja. Auch bei einer Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe benötigen wir das SEPA-Mandat vollständig im Antrag.
Die Kostenübernahme muss uns vom zuständigen Amt bzw. Jobcenter direkt bestätigt werden. Erst nach dieser Bestätigung können wir die Kostenübernahme entsprechend hinterlegen.
Nein. Ein Bescheid, den die Eltern selbst erhalten haben, reicht für unsere Abrechnung nicht aus. Wir benötigen die entsprechende Kostenübernahme bzw. Bestätigung direkt vom zuständigen Amt oder Jobcenter, beispielsweise per E-Mail.
Solange uns keine gültige Kostenübernahme vorliegt, gilt die Anmeldung zunächst als Selbstzahler-Anmeldung.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Amt oder Jobcenter in Verbindung und bitten Sie darum, uns die Bestätigung direkt zukommen zu lassen.
Nein. Wenn uns eine gültige Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung vorliegt, werden die übernommenen Kosten nicht von Ihrem Konto abgebucht.
Nach vollständiger Bearbeitung kann der Essensausweis in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen in der Mensa abgeholt werden.
Bitte stellen Sie über unsere Internetseite einen neuen Antrag. Der neue Essensausweis kann anschließend wieder in der Mensa abgeholt werden.
Nein. Der Essensausweis ist keine Guthabenkarte und muss nicht aufgeladen werden.
Der Essensausweis gilt ausschließlich für das vereinbarte Mittagessen. Er kann nicht für Snacks, Frühstück, Brötchen, Baguettes, Croissants, Getränke oder sonstige Kioskartikel verwendet werden.
Soweit an der jeweiligen Schule angeboten, ist ein Einzelkauf auch gegen Barzahlung möglich. Dabei haben angemeldete Abo-Kinder bei der Essensausgabe Vorrang.
Ja. Einzelne Mahlzeiten können – sofern an der jeweiligen Schule angeboten – direkt bar bezahlt werden.
Nein. Eine Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist nicht vorgesehen. Für das Abo erfolgt die Zahlung über das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat.
Beim Abo wird ein fester monatlicher Pauschalbetrag abgebucht. Es handelt sich nicht um ein Guthabenkonto und nicht um eine Abrechnung jeder einzelnen Mahlzeit.
Das Abo sollte grundsätzlich zum Monatsanfang beginnen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ab welchem Monat Ihr Kind teilnehmen soll.
Der jeweils gültige Preis richtet sich nach der Schule und dem dort angebotenen Verpflegungsmodell. Der für Ihr Kind geltende Betrag wird beim entsprechenden Angebot bzw. Antrag angezeigt.
Ja. Bei der Essensausgabe werden die fest angemeldeten Kinder zuerst berücksichtigt. Danach können – abhängig von der verfügbaren Menge – weitere Mahlzeiten ausgegeben werden.
Der Menüplan wird wöchentlich erstellt und in der Regel donnerstags für die folgende Woche an die Schulen weitergegeben bzw. veröffentlicht.
In der Regel gibt es eine vegetarische und eine nicht-vegetarische Auswahl sowie wechselnde Beilagen, Salat, Obst oder Dessert.
Ja, sofern es im jeweiligen Menüplan vorgesehen bzw. rechtzeitig angekündigt ist. Besondere Essenswünsche sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Nicht jede Sonderkost kann von uns angeboten werden. Eine vollständig glutenfreie Verpflegung können wir beispielsweise derzeit nicht gewährleisten.
Bei Allergien oder besonderen medizinischen Anforderungen bitten wir deshalb um vorherige Rücksprache.
Ja. Bei einer Barzahlung kann direkt bei der Mensa-Mitarbeiterin nach einem Kassenbon bzw. einer Quittung gefragt werden.
Wenn nach der regulären Essensausgabe noch ausreichend Essen vorhanden ist, kann nach Möglichkeit ein Nachschlag ausgegeben werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die vereinbarte Monatspauschale läuft grundsätzlich auch während kürzerer Schulferien weiter. Die Sommerferien sind davon ausgenommen.
Der Essensausweis gilt grundsätzlich für das jeweilige Schuljahr. Für ein neues Schuljahr kann eine erneute Anmeldung erforderlich sein.
Der erste Vertragsmonat dient gleichzeitig als Probemonat.
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss der Anmeldung kann uns in Textform – zum Beispiel per E-Mail – mitgeteilt werden, dass die Teilnahme nicht weitergeführt werden soll.
Die Beendigung erfolgt dann zum Ende des laufenden Monats. Der erste Monat ist vollständig zu bezahlen. Ab dem Folgemonat entstehen aus dem Abo keine weiteren Kosten.
Der Essensausweis ist anschließend bei der Mensa-Mitarbeiterin abzugeben. Sollte der Monatsbetrag noch nicht über SEPA beglichen worden sein, ist der noch offene Betrag dort entsprechend zu begleichen.
Nach Ablauf der ersten 14 Tage läuft das Abo verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres weiter. Eine reguläre Kündigung während dieser Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Eine vorzeitige Beendigung kann bei einem wichtigen Grund geprüft werden, beispielsweise bei:
Schulwechsel
dauerhaftem Umzug
längerfristigen gesundheitlichen Gründen
vergleichbaren besonderen Umständen
Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit uns auf.
Gesetzlich bestehende Widerrufs- oder außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bitte informieren Sie uns über die Kündigung. Ein vorhandener Essensausweis soll anschließend in der Mensa abgegeben werden.
Bitte prüfen Sie zunächst Ihre E-Mails. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben oder Angaben fehlen, können Sie den Antrag erneut vollständig über unsere Internetseite einreichen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Internetseite im Bereich Schulverpflegung. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen mit.
Ja. Eine Bearbeitung und Ausstellung des Essensausweises ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
Ja. Für die Teilnahme über einen Essensausweis ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Ja. Auch bei einer Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat vollständig im Antrag.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Die Kostenübernahme muss uns vom zuständigen Amt bzw. Jobcenter direkt bestätigt werden. Erst nach dieser Bestätigung können wir die Kostenübernahme entsprechend hinterlegen.
Nein. Ein Bescheid, den die Eltern selbst erhalten haben, reicht für unsere Abrechnung nicht aus. Wir benötigen die entsprechende Kostenübernahme bzw. Bestätigung direkt vom zuständigen Amt oder Jobcenter, beispielsweise per E-Mail.
Solange uns keine gültige Kostenübernahme vorliegt, gilt die Anmeldung zunächst als Selbstzahler-Anmeldung.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Amt oder Jobcenter in Verbindung und bitten Sie darum, uns die Bestätigung direkt zukommen zu lassen.
Nein. Wenn uns eine gültige Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung vorliegt, werden die übernommenen Kosten nicht von Ihrem Konto abgebucht.
Essensausweis
Nach vollständiger Bearbeitung kann der Essensausweis in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen in der Mensa abgeholt werden.
Bitte stellen Sie über unsere Internetseite einen neuen Antrag. Der neue Essensausweis kann anschließend wieder in der Mensa abgeholt werden.
Nein. Der Essensausweis ist keine Guthabenkarte und muss nicht aufgeladen werden.
Der Essensausweis gilt ausschließlich für das vereinbarte Mittagessen. Er kann nicht für Snacks, Frühstück, Brötchen, Baguettes, Croissants, Getränke oder sonstige Kioskartikel verwendet werden.
Mittagessen
Soweit an der jeweiligen Schule angeboten, ist ein Einzelkauf auch gegen Barzahlung möglich. Dabei haben angemeldete Abo-Kinder bei der Essensausgabe Vorrang.
Ja. Einzelne Mahlzeiten können – sofern an der jeweiligen Schule angeboten – direkt bar bezahlt werden.
Nein. Eine Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist nicht vorgesehen. Für das Abo erfolgt die Zahlung über das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat.
Beim Abo wird ein fester monatlicher Pauschalbetrag abgebucht. Es handelt sich nicht um ein Guthabenkonto und nicht um eine Abrechnung jeder einzelnen Mahlzeit.
Das Abo sollte grundsätzlich zum Monatsanfang beginnen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ab welchem Monat Ihr Kind teilnehmen soll.
Der jeweils gültige Preis richtet sich nach der Schule und dem dort angebotenen Verpflegungsmodell. Der für Ihr Kind geltende Betrag wird beim entsprechenden Angebot bzw. Antrag angezeigt.
Ja. Bei der Essensausgabe werden die fest angemeldeten Kinder zuerst berücksichtigt. Danach können – abhängig von der verfügbaren Menge – weitere Mahlzeiten ausgegeben werden.
Menüplan & Speiseangebot
Der Menüplan wird wöchentlich erstellt und in der Regel donnerstags für die folgende Woche an die Schulen weitergegeben bzw. veröffentlicht.
In der Regel gibt es eine vegetarische und eine nicht-vegetarische Auswahl sowie wechselnde Beilagen, Salat, Obst oder Dessert.
Ja, sofern es im jeweiligen Menüplan vorgesehen bzw. rechtzeitig angekündigt ist. Besondere Essenswünsche sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Nicht jede Sonderkost kann von uns angeboten werden. Eine vollständig glutenfreie Verpflegung können wir beispielsweise derzeit nicht gewährleisten.
Bei Allergien oder besonderen medizinischen Anforderungen bitten wir deshalb um vorherige Rücksprache.
Ja. Bei einer Barzahlung kann direkt bei der Mensa-Mitarbeiterin nach einem Kassenbon bzw. einer Quittung gefragt werden.
Wenn nach der regulären Essensausgabe noch ausreichend Essen vorhanden ist, kann nach Möglichkeit ein Nachschlag ausgegeben werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Ferien, Probemonat, Kündigung
Die vereinbarte Monatspauschale läuft grundsätzlich auch während kürzerer Schulferien weiter. Die Sommerferien sind davon ausgenommen.
Der Essensausweis gilt grundsätzlich für das jeweilige Schuljahr. Für ein neues Schuljahr kann eine erneute Anmeldung erforderlich sein.
Der erste Vertragsmonat dient gleichzeitig als Probemonat.
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss der Anmeldung kann uns in Textform – z. B. per E-Mail oder Kontaktformular – mitgeteilt werden, dass die Teilnahme nicht weitergeführt werden soll.
Die Beendigung erfolgt dann zum Ende des laufenden Monats. Der erste Monat ist vollständig zu bezahlen. Ab dem Folgemonat entstehen aus dem Abo keine weiteren Kosten.
Der Essensausweis ist anschließend bei der Mensa-Mitarbeiterin abzugeben. Sollte der Monatsbetrag noch nicht über SEPA-Lastschriftmandat beglichen worden sein, ist der noch offene Betrag dort entsprechend zu begleichen.
Nach Ablauf der ersten 14 Tage läuft das Abo verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres weiter. Eine reguläre Kündigung während dieser Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Eine vorzeitige Beendigung kann bei einem wichtigen Grund geprüft werden, beispielsweise bei:
- Schulwechsel
- dauerhaftem Umzug
- längerfristigen gesundheitlichen Gründen
- vergleichbaren besonderen Umständen
Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit uns auf.
Wichtig: Gesetzlich bestehende Widerrufs- oder außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bitte informieren Sie uns über die Kündigung. Ein vorhandener Essensausweis soll anschließend in der Mensa abgegeben werden.
Antrag & Rückmeldung
Bitte prüfen Sie zunächst Ihre E-Mails. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben oder Angaben fehlen, können Sie den Antrag erneut vollständig über unsere Internetseite einreichen.
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