FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Schulverpflegung

Sie haben Fragen rund um Anmeldung, Bezahlung, BuT, Essensausweis, Mittagessen oder Kündigung?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Schulverpflegung.

Wie melde ich mein Kind zur Schulverpflegung an?

Die Anmeldung erfolgt online über unsere Internetseite im Bereich „Schulverpflegung“. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen mit.

Muss der Antrag vollständig ausgefüllt werden?

Ja. Eine Bearbeitung und Ausstellung des Essensausweises ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.

Benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat?

Ja. Für die Teilnahme über einen Essensausweis ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Wird SEPA auch bei Bildung und Teilhabe (BuT) benötigt?

Ja. Auch bei einer Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe benötigen wir das SEPA-Mandat vollständig im Antrag.

Wie funktioniert die Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe?

Die Kostenübernahme muss uns vom zuständigen Amt bzw. Jobcenter direkt bestätigt werden. Erst nach dieser Bestätigung können wir die Kostenübernahme entsprechend hinterlegen.

Reicht der BuT-Bescheid der Eltern aus?

Nein. Ein Bescheid, den die Eltern selbst erhalten haben, reicht für unsere Abrechnung nicht aus. Wir benötigen die entsprechende Kostenübernahme bzw. Bestätigung direkt vom zuständigen Amt oder Jobcenter, beispielsweise per E-Mail.

Was passiert, wenn die Kostenübernahme noch nicht bestätigt wurde?

Solange uns keine gültige Kostenübernahme vorliegt, gilt die Anmeldung zunächst als Selbstzahler-Anmeldung.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Amt oder Jobcenter in Verbindung und bitten Sie darum, uns die Bestätigung direkt zukommen zu lassen.

Wird bei BuT trotzdem Geld von meinem Konto abgebucht?

Nein. Wenn uns eine gültige Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung vorliegt, werden die übernommenen Kosten nicht von Ihrem Konto abgebucht.

Wann erhält mein Kind den Essensausweis?

Nach vollständiger Bearbeitung kann der Essensausweis in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen in der Mensa abgeholt werden.

Was mache ich, wenn der Essensausweis verloren geht?

Bitte stellen Sie über unsere Internetseite einen neuen Antrag. Der neue Essensausweis kann anschließend wieder in der Mensa abgeholt werden.

Muss Geld auf den Essensausweis aufgeladen werden?

Nein. Der Essensausweis ist keine Guthabenkarte und muss nicht aufgeladen werden.

Wofür kann der Essensausweis verwendet werden?

Der Essensausweis gilt ausschließlich für das vereinbarte Mittagessen. Er kann nicht für Snacks, Frühstück, Brötchen, Baguettes, Croissants, Getränke oder sonstige Kioskartikel verwendet werden.

Kann mein Kind auch ohne Abo ein Mittagessen kaufen?

Soweit an der jeweiligen Schule angeboten, ist ein Einzelkauf auch gegen Barzahlung möglich. Dabei haben angemeldete Abo-Kinder bei der Essensausgabe Vorrang.

Kann das Mittagessen bar bezahlt werden?

Ja. Einzelne Mahlzeiten können – sofern an der jeweiligen Schule angeboten – direkt bar bezahlt werden.

Kann ich den Monatsbetrag überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten?

Nein. Eine Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist nicht vorgesehen. Für das Abo erfolgt die Zahlung über das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat.

Wie funktioniert das monatliche Abo?

Beim Abo wird ein fester monatlicher Pauschalbetrag abgebucht. Es handelt sich nicht um ein Guthabenkonto und nicht um eine Abrechnung jeder einzelnen Mahlzeit.

Kann ich das Abo mitten im Monat beginnen?

Das Abo sollte grundsätzlich zum Monatsanfang beginnen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ab welchem Monat Ihr Kind teilnehmen soll.

Was kostet die Schulverpflegung?

Der jeweils gültige Preis richtet sich nach der Schule und dem dort angebotenen Verpflegungsmodell. Der für Ihr Kind geltende Betrag wird beim entsprechenden Angebot bzw. Antrag angezeigt.

Haben angemeldete Abo-Kinder Vorrang?

Ja. Bei der Essensausgabe werden die fest angemeldeten Kinder zuerst berücksichtigt. Danach können – abhängig von der verfügbaren Menge – weitere Mahlzeiten ausgegeben werden.

Wo finde ich den aktuellen Menüplan

Der Menüplan wird wöchentlich erstellt und in der Regel donnerstags für die folgende Woche an die Schulen weitergegeben bzw. veröffentlicht.

Welche Gerichte werden angeboten?

In der Regel gibt es eine vegetarische und eine nicht-vegetarische Auswahl sowie wechselnde Beilagen, Salat, Obst oder Dessert.

Gibt es vegetarisches Essen?

Ja, sofern es im jeweiligen Menüplan vorgesehen bzw. rechtzeitig angekündigt ist. Besondere Essenswünsche sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Können spezielle Allergien oder Unverträglichkeiten berücksichtigt werden?

Nicht jede Sonderkost kann von uns angeboten werden. Eine vollständig glutenfreie Verpflegung können wir beispielsweise derzeit nicht gewährleisten.

Bei Allergien oder besonderen medizinischen Anforderungen bitten wir deshalb um vorherige Rücksprache.

Kann mein Kind einen Kassenbon bzw. eine Quittung erhalten?

Ja. Bei einer Barzahlung kann direkt bei der Mensa-Mitarbeiterin nach einem Kassenbon bzw. einer Quittung gefragt werden.

Gibt es einen Nachschlag?

Wenn nach der regulären Essensausgabe noch ausreichend Essen vorhanden ist, kann nach Möglichkeit ein Nachschlag ausgegeben werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Was passiert während der Schulferien und wie lange gilt der Essensausweis?

Die vereinbarte Monatspauschale läuft grundsätzlich auch während kürzerer Schulferien weiter. Die Sommerferien sind davon ausgenommen.

Der Essensausweis gilt grundsätzlich für das jeweilige Schuljahr. Für ein neues Schuljahr kann eine erneute Anmeldung erforderlich sein.

Was bedeutet „Probemonat“ und wie kann ich innerhalb der ersten 14 Tage beenden?

Der erste Vertragsmonat dient gleichzeitig als Probemonat.

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss der Anmeldung kann uns in Textform – zum Beispiel per E-Mail – mitgeteilt werden, dass die Teilnahme nicht weitergeführt werden soll.

Die Beendigung erfolgt dann zum Ende des laufenden Monats. Der erste Monat ist vollständig zu bezahlen. Ab dem Folgemonat entstehen aus dem Abo keine weiteren Kosten.

Der Essensausweis ist anschließend bei der Mensa-Mitarbeiterin abzugeben. Sollte der Monatsbetrag noch nicht über SEPA beglichen worden sein, ist der noch offene Betrag dort entsprechend zu begleichen.

Kann das Abo nach Ablauf der ersten 14 Tage noch gekündigt werden?

Nach Ablauf der ersten 14 Tage läuft das Abo verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres weiter. Eine reguläre Kündigung während dieser Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Eine vorzeitige Beendigung kann bei einem wichtigen Grund geprüft werden, beispielsweise bei:

  • Schulwechsel

  • dauerhaftem Umzug

  • längerfristigen gesundheitlichen Gründen

  • vergleichbaren besonderen Umständen

Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit uns auf.

Gesetzlich bestehende Widerrufs- oder außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Was muss ich bei einer Kündigung machen?

Bitte informieren Sie uns über die Kündigung. Ein vorhandener Essensausweis soll anschließend in der Mensa abgegeben werden.

Ich habe meinen Antrag abgeschickt, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Was soll ich tun?

Bitte prüfen Sie zunächst Ihre E-Mails. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben oder Angaben fehlen, können Sie den Antrag erneut vollständig über unsere Internetseite einreichen.

Anmeldung

Wie melde ich mein Kind zur Schulverpflegung an?

Die Anmeldung erfolgt online über unsere Internetseite im Bereich Schulverpflegung. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen mit.

Muss der Antrag vollständig ausgefüllt werden?

Ja. Eine Bearbeitung und Ausstellung des Essensausweises ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.

Benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat?

Ja. Für die Teilnahme über einen Essensausweis ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Wird SEPA auch bei Bildung und Teilhabe (BuT) benötigt?

Ja. Auch bei einer Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat vollständig im Antrag.

Bildung und Teilhabe (BuT)

Wie funktioniert die Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe?

Die Kostenübernahme muss uns vom zuständigen Amt bzw. Jobcenter direkt bestätigt werden. Erst nach dieser Bestätigung können wir die Kostenübernahme entsprechend hinterlegen.

Reicht der BuT-Bescheid der Eltern aus?

Nein. Ein Bescheid, den die Eltern selbst erhalten haben, reicht für unsere Abrechnung nicht aus. Wir benötigen die entsprechende Kostenübernahme bzw. Bestätigung direkt vom zuständigen Amt oder Jobcenter, beispielsweise per E-Mail.

Was passiert, wenn die Kostenübernahme noch nicht bestätigt wurde?

Solange uns keine gültige Kostenübernahme vorliegt, gilt die Anmeldung zunächst als Selbstzahler-Anmeldung.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Amt oder Jobcenter in Verbindung und bitten Sie darum, uns die Bestätigung direkt zukommen zu lassen.

Wird bei BuT trotzdem Geld von meinem Konto abgebucht?

Nein. Wenn uns eine gültige Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung vorliegt, werden die übernommenen Kosten nicht von Ihrem Konto abgebucht.

Essensausweis

Wann erhält mein Kind den Essensausweis?

Nach vollständiger Bearbeitung kann der Essensausweis in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen in der Mensa abgeholt werden.

Was mache ich, wenn der Essensausweis verloren geht?

Bitte stellen Sie über unsere Internetseite einen neuen Antrag. Der neue Essensausweis kann anschließend wieder in der Mensa abgeholt werden.

Muss Geld auf den Essensausweis aufgeladen werden?

Nein. Der Essensausweis ist keine Guthabenkarte und muss nicht aufgeladen werden.

Wofür kann der Essensausweis verwendet werden?

Der Essensausweis gilt ausschließlich für das vereinbarte Mittagessen. Er kann nicht für Snacks, Frühstück, Brötchen, Baguettes, Croissants, Getränke oder sonstige Kioskartikel verwendet werden.

Mittagessen

Kann mein Kind auch ohne Abo ein Mittagessen kaufen?

Soweit an der jeweiligen Schule angeboten, ist ein Einzelkauf auch gegen Barzahlung möglich. Dabei haben angemeldete Abo-Kinder bei der Essensausgabe Vorrang.

Kann das Mittagessen bar bezahlt werden?

Ja. Einzelne Mahlzeiten können – sofern an der jeweiligen Schule angeboten – direkt bar bezahlt werden.

Kann ich den Monatsbetrag überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten?

Nein. Eine Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist nicht vorgesehen. Für das Abo erfolgt die Zahlung über das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat.

Wie funktioniert das monatliche Abo?

Beim Abo wird ein fester monatlicher Pauschalbetrag abgebucht. Es handelt sich nicht um ein Guthabenkonto und nicht um eine Abrechnung jeder einzelnen Mahlzeit.

Kann ich das Abo mitten im Monat beginnen?

Das Abo sollte grundsätzlich zum Monatsanfang beginnen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ab welchem Monat Ihr Kind teilnehmen soll.

Was kostet die Schulverpflegung?

Der jeweils gültige Preis richtet sich nach der Schule und dem dort angebotenen Verpflegungsmodell. Der für Ihr Kind geltende Betrag wird beim entsprechenden Angebot bzw. Antrag angezeigt.

Haben angemeldete Abo-Kinder Vorrang?

Ja. Bei der Essensausgabe werden die fest angemeldeten Kinder zuerst berücksichtigt. Danach können – abhängig von der verfügbaren Menge – weitere Mahlzeiten ausgegeben werden.

Menüplan & Speiseangebot

Wo finde ich den aktuellen Menüplan

Der Menüplan wird wöchentlich erstellt und in der Regel donnerstags für die folgende Woche an die Schulen weitergegeben bzw. veröffentlicht.

Welche Gerichte werden angeboten?

In der Regel gibt es eine vegetarische und eine nicht-vegetarische Auswahl sowie wechselnde Beilagen, Salat, Obst oder Dessert.

Gibt es vegetarisches Essen?

Ja, sofern es im jeweiligen Menüplan vorgesehen bzw. rechtzeitig angekündigt ist. Besondere Essenswünsche sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Können spezielle Allergien oder Unverträglichkeiten berücksichtigt werden?

Nicht jede Sonderkost kann von uns angeboten werden. Eine vollständig glutenfreie Verpflegung können wir beispielsweise derzeit nicht gewährleisten.

Bei Allergien oder besonderen medizinischen Anforderungen bitten wir deshalb um vorherige Rücksprache.

Kann mein Kind einen Kassenbon bzw. eine Quittung erhalten?

Ja. Bei einer Barzahlung kann direkt bei der Mensa-Mitarbeiterin nach einem Kassenbon bzw. einer Quittung gefragt werden.

Gibt es einen Nachschlag?

Wenn nach der regulären Essensausgabe noch ausreichend Essen vorhanden ist, kann nach Möglichkeit ein Nachschlag ausgegeben werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Ferien, Probemonat, Kündigung

Was passiert während der Schulferien und wie lange gilt der Essensausweis?

Die vereinbarte Monatspauschale läuft grundsätzlich auch während kürzerer Schulferien weiter. Die Sommerferien sind davon ausgenommen.

Der Essensausweis gilt grundsätzlich für das jeweilige Schuljahr. Für ein neues Schuljahr kann eine erneute Anmeldung erforderlich sein.

Was bedeutet Probemonat und wie kann ich innerhalb der ersten 14 Tage beenden?

Der erste Vertragsmonat dient gleichzeitig als Probemonat.

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss der Anmeldung kann uns in Textform – z. B. per E-Mail oder Kontaktformular – mitgeteilt werden, dass die Teilnahme nicht weitergeführt werden soll.

Die Beendigung erfolgt dann zum Ende des laufenden Monats. Der erste Monat ist vollständig zu bezahlen. Ab dem Folgemonat entstehen aus dem Abo keine weiteren Kosten.

Der Essensausweis ist anschließend bei der Mensa-Mitarbeiterin abzugeben. Sollte der Monatsbetrag noch nicht über SEPA-Lastschriftmandat beglichen worden sein, ist der noch offene Betrag dort entsprechend zu begleichen.

Kann das Abo nach Ablauf der ersten 14 Tage noch gekündigt werden?

Nach Ablauf der ersten 14 Tage läuft das Abo verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres weiter. Eine reguläre Kündigung während dieser Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Eine vorzeitige Beendigung kann bei einem wichtigen Grund geprüft werden, beispielsweise bei:

  • Schulwechsel
  • dauerhaftem Umzug
  • längerfristigen gesundheitlichen Gründen
  • vergleichbaren besonderen Umständen

Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit uns auf.

Wichtig: Gesetzlich bestehende Widerrufs- oder außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Was muss ich bei einer Kündigung machen?

Bitte informieren Sie uns über die Kündigung. Ein vorhandener Essensausweis soll anschließend in der Mensa abgegeben werden.

Antrag & Rückmeldung

Ich habe meinen Antrag abgeschickt, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Was soll ich tun?

Bitte prüfen Sie zunächst Ihre E-Mails. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben oder Angaben fehlen, können Sie den Antrag erneut vollständig über unsere Internetseite einreichen.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie Kontakt aufnehmen?

Schreiben Sie uns einfach, wir geben unser Bestes, um Sie zu verwirklichen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!